Allgemeine
Anmietinformationen für PKW / LKW
Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.
A)
Altersbedingungen und Führerscheinbesitz
Alle im Mietvertrag ausgewiesenen Fahrer müssen
eine gültige und gut lesbare Fahrerlaubnis, die zum Führen
des Mietfahrzeuges berechtigt, im Original vor der unmittelbaren
jeweiligen Fahrzeugübernahme
vorlegen.
- Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen
werden akzeptiert wenn:
- im Pass kein VISUM eingetragen
ist
-
im Pass ein VISUM eingetragen ist und der Inhaber zum
Zeitpunkt der Anmietung nicht länger als 6 Monate
in Europa ist.
- ist der Inhaber länger
als 6 Monate in Europa muss ein Führerschein aus
einem EU-Staat vorgelegt werden.
- zusätzlich zum ausländischen
Führerschein muss ein internationaler Führerschein
vorgelegt werden.
- PKW der Gruppe
1und 2
Transporter Gruppe 1 und
2
18 Jahre
- PKW Gruppe 3, 4,
5 und 7 und 9
Transporter + LKW Gruppe 3,
4 und 5
21 Jahre
Führerscheinbesitz 2 Jahre
- PKW Gruppe 6
und 8 und 10
25 Lebensjahr vollendet
Führerscheinbesitz 3 Jahre
Für Fahrer unter 23 Jahren erhöht sich der Mietpreis für die ersten fünf Tage um
EUR 10.00 pro Tag, pro angefangenen Monat um 50 EUR.
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Mindestalter – Führerschein
– Zahlungsmittel |
| |
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|
Wir akzeptieren folgende
Zahlungsbedingungen |
| FAHR-ZEUG-
GRUPPE |
MINDEST-ALTER
JAHRGANG |
FÜHRER-SCHEIN
SEIT |
BAR |
EC-KARTE |
Miet-
gebühr ab
5 Tage Anmietzeit im voraus CC-KARTE |
Voraus-zahlung |
| P
K
W |
1 |
1994 |
2012 |
ja |
ja |
ja |
ja |
|
2 |
1994 |
2012 |
ja |
ja |
ja |
ja |
| 3 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
4 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
| 5 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
6 |
1987 |
2009 |
nein |
nein |
ja |
ja |
| 7 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
8 |
1987 |
2009 |
nein |
nein |
ja |
ja |
| 9 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
10 |
1987 |
2009 |
nein |
nein |
ja |
ja |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
L
K
W |
1 |
1994 |
2012 |
ja |
ja |
ja |
ja |
2 |
1994 |
2012 |
ja |
ja |
ja |
ja |
| 3 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
| 4 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
| 5 |
1991 |
2010 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
| |
Außerhalb der Öffnungszeiten
Auf Anfrage ist die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Hierfür berechnen wir eine zusätzliche Bereitstellungspauschale
nach Vereinbarung, mindestens in Höhe von 25.00 €.
B)
Bearbeitungsgebühren
für behördliche Anfragen zu während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstößen berechnen wir für
jeden Einzelfall eine Gebühr von 10.00 €.
D)
Dokumente die Sie bei der Fahrzeugabholung
mitbringen müssen
- Führerschein für jeden Fahrer
- bei Barzahlung
Personalausweis oder
Kfz-Schein oder
Meldeschein (der öffentlichen Kommune;
nicht älter als 6 Monate – dies gilt nur für
Personen, die keinen Im Ausweisdokument vermerkten Wohnsitz in Deutschland haben)
des Fahrzeugmieters
- bei Kreditkartenzahlung
Personalausweis oder Reisepass
des Fahrzeugmieters
F)
Fahrten ins Ausland
sind vor Abschluss des Kfz-Mietvertrages für die zulässigen Länder und für die gesamte vereinbarte Laufzeit von uns genehmigen zu lassen.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren die vereinbarten Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung müssen die Bezahlung der Mietgebühr und der Kaution mittels einer gültigen KREDITKARTE geleistet sein.
H)
Haftungsauschlüsse oder Haftungseinschränkungen
gelten nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben Körper und Gesundheit.
Haftungsausschlüsse oder Haftungseinschränkungen gelten nicht im Falle
des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.
Zusatzfahrer
- Das Mietfahrzeug darf grundsätzlich nur von dem im Kraftfahrzeugmietvertrag eingetragenen Fahrer gefahren werden.
Der im Kfz-Mietvertrag vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.
-
Für im Kfz-Mietvertrag eingetragene Zusatzfahrer oder weitere Zusatzfahrer, die in einer Liste geführt werden,
die als Anlage dem Kfz-Mietvertrag beigefügt ist, werden 4.00 EUR pro Tag, max. 28.00 € pro angefangenen Monat
für jeden Zusatzfahrer berechnet.
K)
Kraftstoffkosten
gehen zu Lasten des Mieters.
M)
Mietpreisberechnung
- Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und gegebenenfalls
zusätzlich nach gefahrenen Kilometern und Zusatzleistungen.
- Ein Miettag entspricht jeweils 24 Stunden, gerechnet
ab Mietbeginn entsprechend dem Mietvertrag.
Die Kulanzzeit bei verspäteter Fahrzeugrückgabe
beträgt 59 Minuten
( Ausnahme Stundentarif ).
- Die Mietpreise variieren
nach Fahrzeug ( Preis ) Gruppen.
T)
Tankservicegebühr
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben.
Für den Fall, dass dies nicht geschieht, wird die Betankung des Fahrzeuges nach Rückgabe durch uns durchgeführt;
hierfür wird eine Servicegebühr in Höhe von 15.00 € berechnet .
U)
Unfall
Der (die) Mieter ist (sind) verpflichtet,
bei jeglichem Unfall mit dem Fahrzeug die Polizei hinzuzuziehen
und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen
wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht
vorhanden ist.
Für den Fall der Zuwiderhandlung ist jeglicher Versicherungsschutz
gefährdet.
V)
Versicherungsbedingungen
- Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug
beinhaltet obligatorisch die gesetzliche Haftpflichtversicherung, mindestens
mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen.
- Mit Abschluss des Kfz-Mietvertrages vereinbart der Fahrzeugmieter obligatorisch mit uns
die maximale Höhe seiner Haftung für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges.
Im Kfz-Mietvertrag wird die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung dokumentiert.
Die Haftungsbeschränkung entspricht dem Wesen nach dem Versicherungsschutz einer
Vollkasko-/Teilkasko-Versicherung.
- Jeder im Rahmen des Kfz-Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz
entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer
das Fahrzeug gebraucht oder der Fahrer bei Eintritt des
Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis
hat
Z)
Zahlungsbedingungen
Die international anerkannten
Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert.
Im eingeschränkten Umfang akzeptieren wir BARZAHLUNG
wie folgt:
- BARZAHLUNG
ist nur bei einer max. Anmietzeit von 27 Tagen, und nur für die
nachfolgenden Fahrzeuge der jeweiligen Preisgruppen möglich:
- PKW
Gruppe 1 und 2
- Transporter
Gruppe 1 und 2
- girocard
einer deutschen Bank.
Bei Langzeitmieten, länger als 27 Tage, ist die Bezahlung mit girocard nicht möglich.
- PKW
Gruppe 1, 2, 3, 4, 5 und 7 und 9
- Transporter/ LKW Gruppe
1, 2, 3, 4 und 5
Allgemein
- Die Vorauszahlung des Mietpreises für die im Kfz-Mietvertrag vereinbarte Laufzeit ist obligatorisch.
- Als Sicherheit wird ein Kautionsbetrag erhoben, der vor der Fahrzeuganmietung zu leisten ist.
Die Höhe des Kautionsbetrages richtet sich nach der im Kfz-Mietvertrag vereinbarten Haftung, Preisgruppe und Laufzeit und wird auf Anfrage mitgeteilt.
- Bei
BARZAHLUNG und Zahlung mit girocard beträgt die Mindestkaution:
-
200.00 € bei PKW und LKW
Für
alle weiteren Fahrzeug-/Preisgruppen werden nur international
gültige KREDITKARTEN als Zahlungsmittel akzeptiert.
Zustellungs- und Abholservice
- Während unserer örtlichen Geschäftsöffnungszeiten:
- bis 30 Kilometer Fahrleistung 25.00 €
- für jeden weiteren Kilometer 0.50 €
- Außerhalb unserer örtlichen Geschäftsöffnungszeiten
- auf Anfrage und nach vorheriger Vereinbarung
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