Allgemeine
Mietbedingungen
A)
Altersbedingungen und Führerscheinbesitz
Alle im Mietvertrag ausgewiesenen Fahrer müssen
eine gültige und leserliche Fahrerlaubnis, die zum Führen
des Mietfahrzeuges berechtigt, im Original vor der unmittelbaren
jeweiligen Fahrzeugübernahme
vorlegen.
- Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen
werden akzeptiert wenn:
- im Pass kein VISUM eingetragen
ist
-
im Pass ein VISUM eingetragen ist und der Inhaber zum
Zeitpunkt der Anmietung nicht länger als 6 Monate
in Europa ist.
- ist der Inhaber länger
als 6 Monate in Europa muss ein Führerschein aus
einem EU-Staat vorgelegt werden.
- zusätzlich zum ausländischen
Führerschein muss ein internationaler Führerschein
vorgelegt werden.
- PKW der Gruppe
1und 2
Transporter Gruppe 1 und
2
18 Jahre
- PKW Gruppe 3, 4,
5 und 7 und 9
Transporter + LKW Gruppe 3,
4 und 5
21 Jahre
Führerscheinbesitz 2 Jahre
- PKW Gruppe 6
und 8 und 10
25 Lebensjahr vollendet
Führerscheinbesitz 3 Jahre
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Mindestalter – Führerschein
– Zahlungsmittel |
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Wir akzeptieren folgende
Zahlungsbedingungen |
| FAHR-ZEUG-
GRUPPE |
MINDEST-ALTER
JAHRGANG |
FÜHRER-SCHEIN
SEIT |
BAR |
EC-KARTE |
Miet-
gebühr ab
5 Tage Anmietzeit im voraus CC-KARTE |
Voraus-zahlung |
| P
K
W |
1 |
1992 |
2010 |
ja |
ja |
ja |
ja |
|
2 |
1992 |
2010 |
ja |
ja |
ja |
ja |
| 3 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
4 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
| 5 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
6 |
1985 |
2007 |
nein |
nein |
ja |
ja |
| 7 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
8 |
1985 |
2007 |
nein |
nein |
ja |
ja |
| 9 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
10 |
1985 |
2007 |
nein |
nein |
ja |
ja |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
L
K
W |
1 |
1992 |
2010 |
ja |
ja |
ja |
ja |
2 |
1992 |
2010 |
ja |
ja |
ja |
ja |
| 3 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
| 4 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
| 5 |
1989 |
2008 |
nein |
ja |
ja |
ja |
|
| |
Auslandsfahrten
sind grundsätzlich nicht
gestattet.
Im Einzelfall werden für
bestimmte Länder Europas auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen
im Kfz-Mietvertrag vereinbart.
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss sich der Mieter als
DEUTSCHER STAATSBÜRGER legitimieren und die Bezahlung der Mietgebühr mittels einer gültigen KREDITKARTE leisten.
Bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für nicht deutschsprachige Länder wird obligatorisch ein Risikozuschlag für die Haftungsbeschränkung erhoben.
Auslandsfahrten
sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die von uns für die Auslandsfahrt genehmigten Länder
müssen im Kraftfahrzeugmietvertrag dokumentiert sein.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen
für Fahren ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen
ihre Gültigkeit.
B)
Bearbeitungsgebühren
für Verkehrsverstöße
des Mieters berechnen wir für jeden Einzelfall
eine Gebühr von 10.00 €.
Dokumente die Sie bei der Fahrzeugabholung
mitbringen müssen
- Führerschein für jeden Fahrer
- bei Barzahlung
Personalausweis oder
Kfz-Schein oder
Meldeschein ( der öffentlichen Kommune
nicht älter als 6 Monate – gilt nur für
Ausländer)
des Fahrzeugmieters
- bei Kreditkartenzahlung
Personalausweis oder Reisepass
des Fahrzeugmieters
K)
Kraftstoffkosten
gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters einschließlich
optional zu vereinbarender Tankservicegebühren.
M)
Mietpreisberechnung
- Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und gegebenenfalls
zusätzlich nach gefahrenen Kilometern und Zusatzleistungen.
- Ein Miettag entspricht jeweils 24 Stunden, gerechnet
ab Mietbeginn entsprechend dem Mietvertrag.
Die Kulanzzeit bei verspäteter Fahrzeugrückgabe
beträgt 59 Minuten
( Ausnahme Stundentarif ).
- Die Mietpreise variieren
nach Fahrzeug ( Preis ) Gruppen.
T)
Tankservicegebühr
pauschal 15.00 €
U)
Unfall
Der (die) Mieter ist (sind) verpflichtet,
bei jeglichem Unfall mit dem Fahrzeug die Polizei hinzuzuziehen
und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen
wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht
vorhanden ist.
Für den Fall der Zuwiderhandlung ist jeglicher Versicherungsschutz
gefährdet.
- Zusatzfahrer
- Das Mietfahrzeug darf grundsätzlich nur von den
im Kraftfahrzeugmietvertrag eingetragenen Fahrern gefahren
werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder
im Rahmen des Kraftfahrzeugmietvertrages vereinbarte
Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter
Fahrer das Fahrzeug gebraucht.
Mit unserer schriftlichen Zustimmung im Kraftfahrzeugmietvertrag
können wir den Mieter im Einzelfall berechtigten,
dass Fahrzeug einen von Ihm zu bestimmenden Dritten
zum Gebrauch zu überlassen.
Für diesen Fall ist der Mieter verpflichtet, sich
unmittelbar vor dem Zeitpunkt an dem der Zusatzfahrer
das Mietfahrzeug in Gebrauch nimmt, davon zu überzeugen,
dass der Zusatzfahrer unsere aktuell gültigen Alters-
und Führerscheinbedingungen erfüllt.
- In allen Fällen, bei denen das Fahrzeug außer
vom Mieter selbst von weiteren Personen gefahren werden
soll, behalten wir uns für den Einzelfall vor:
pro Tag und Kfz-Mietvertrag eine Gebühr für
Zusatzfahrer von 5.00 €
zu erheben.
V)
Versicherungsbedingungen
- Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug
beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung, mindestens
mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen.
- Mit Abschluss des Kfz-Mietvertrages vereinbart der Fahrzeugmieter
obligatorisch mit uns eine HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ( CDW
) für vom Mieter verursachten Schäden am
Mietfahrzeug in Höhe der im Mietvertrag dokumentierten
Selbstbeteiligung. Die Haftungsbeschränkung entspricht
im Wesen dem Versicherungsschutz einer marktüblichen
Vollkaskoversicherung einer deutschen Kraftversicherungsgesellschaft.
- Jeder im Rahmen des Kfz-Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz
entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer
das Fahrzeug gebraucht oder der Fahrer bei Eintritt des
Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis
hat
Z)
Zahlungsbedingungen
Die international anerkannten
Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert.
Im eingeschränkten Umfang akzeptieren wir BARZAHLUNG
wie folgt:
- BARZAHLUNG
max. Anmietzeit 30 Tage
- PKW
Gruppe 1und 2
- Transporter
Gruppe 1und 2
- EC KARTE
einer deutschen Bank max. Anmietzeit 30 Tage
- PKW
Gruppe 1, 2, 3, 4, 5 und 7 und 9
- Transporter/ LKW Gruppe
1, 2, 3, 4 und 5
- Bei
BARZAHLUNG und Zahlung mit EC KARTE ist die
vereinbarte Mietgebühr für den vereinbarten
Mietzeitraum
zuzüglich einer Sicherheitsleistung von mindestens:
-
200.00 € PKW
-
100.00 € Transporter/LKW
vor Mietbeginn zu bezahlen
Für
alle weiteren Fahrzeug-/Preisgruppen werden nur international
gültige KREDITKARTEN als Zahlungsmittel akzeptiert.
Zustellungs- und Abholservice
- Während unserer lokal unterschiedlichen Geschäftsöffnungszeiten
von unserem Geschäftslokal zum gewünschten Ort
- bis 10 Kilometer einfache Entfernung pauschal jeweils
10.00 €
- über 10 Kilometer einfache Entfernung pauschal
jeweils 25.00 €
- über 50 Kilometer einfache Entfernung –
nach Vereinbarung
für Zustellung und Abholung.
- Außerhalb unserer lokal unterschiedlichen Geschäftsöffnungszeiten
von unserem Geschäftslokal zum gewünschten Ort:
- auf Anfrage und vorheriger Vereinbarung
Mietbedingungen als PDF Download (bitte klicken - Link öffnet
in neuem Fenster)
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