PKW
  LKW
 
 
                                 
                                 
                                 
 

Allgemeine Anmietinformationen für PKW / LKW

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.

A)

Altersbedingungen und Führerscheinbesitz
Alle im Mietvertrag ausgewiesenen Fahrer müssen eine gültige und gut lesbare Fahrerlaubnis, die zum Führen des Mietfahrzeuges berechtigt, im Original vor der unmittelbaren jeweiligen Fahrzeugübernahme vorlegen.

  • Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen werden akzeptiert wenn:
    • im Pass kein VISUM eingetragen ist
    • im Pass ein VISUM eingetragen ist und der Inhaber zum Zeitpunkt der Anmietung nicht länger als 6 Monate in Europa ist.
    • ist der Inhaber länger als 6 Monate in Europa muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
    • zusätzlich zum ausländischen Führerschein muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
  • PKW der Gruppe 1und 2
    Transporter Gruppe 1 und 2
    18 Jahre
  • PKW Gruppe 3, 4, 5 und 7 und 9
    Transporter + LKW Gruppe 3, 4 und 5
    21 Jahre
    Führerscheinbesitz 2 Jahre
  • PKW Gruppe 6 und 8 und 10
    25 Lebensjahr vollendet
    Führerscheinbesitz 3 Jahre

Für Fahrer unter 23 Jahren erhöht sich der Mietpreis für die ersten fünf Tage um EUR 10.00 pro Tag, pro angefangenen Monat um 50 EUR.

Mindestalter – Führerschein – Zahlungsmittel
     
Wir akzeptieren folgende
Zahlungsbedingungen
FAHR-ZEUG- GRUPPE
MINDEST-ALTER JAHRGANG
FÜHRER-SCHEIN SEIT
BAR
EC-KARTE
Miet-
gebühr ab
5 Tage Anmietzeit im voraus CC-KARTE
Voraus-zahlung

P

K

W

1
1994
2012
ja
ja
ja
ja
2
1994
2012
ja
ja
ja
ja
3
1991
2010
nein
ja
ja
ja
4
1991
2010
nein
ja
ja
ja
5
1991
2010
nein
ja
ja
ja
6
1987
2009
nein
nein
ja
ja
7
1991
2010
nein
ja
ja
ja
8
1987
2009
nein
nein
ja
ja
9
1991
2010
nein
ja
ja
ja
10
1987
2009
nein
nein
ja
ja
               

L

K

W

1
1994
2012
ja
ja
ja
ja
2
1994
2012
ja
ja
ja
ja
3
1991
2010
nein
ja
ja
ja
4
1991
2010
nein
ja
ja
ja
5
1991
2010
nein
ja
ja
ja
 

Außerhalb der Öffnungszeiten
Auf Anfrage ist die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Hierfür berechnen wir eine zusätzliche Bereitstellungspauschale nach Vereinbarung, mindestens in Höhe von 25.00 €.


B)

Bearbeitungsgebühren
für behördliche Anfragen zu während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstößen berechnen wir für jeden Einzelfall eine Gebühr von 10.00 €.


D)

Dokumente die Sie bei der Fahrzeugabholung mitbringen müssen

  • Führerschein für jeden Fahrer
  • bei Barzahlung
    Personalausweis oder
    Kfz-Schein oder
    Meldeschein (der öffentlichen Kommune; nicht älter als 6 Monate – dies gilt nur für Personen, die keinen Im Ausweisdokument vermerkten Wohnsitz in Deutschland haben)
    des Fahrzeugmieters
  • bei Kreditkartenzahlung
    Personalausweis oder Reisepass
    des Fahrzeugmieters

F)

Fahrten ins Ausland
sind vor Abschluss des Kfz-Mietvertrages für die zulässigen Länder und für die gesamte vereinbarte Laufzeit von uns genehmigen zu lassen.

Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren die vereinbarten Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung müssen die Bezahlung der Mietgebühr und der Kaution mittels einer gültigen KREDITKARTE geleistet sein.


H)

Haftungsauschlüsse oder Haftungseinschränkungen
gelten nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben Körper und Gesundheit.

Haftungsausschlüsse oder Haftungseinschränkungen gelten nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    Zusatzfahrer
  • Das Mietfahrzeug darf grundsätzlich nur von dem im Kraftfahrzeugmietvertrag eingetragenen Fahrer gefahren werden.

    Der im Kfz-Mietvertrag vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

  • Für im Kfz-Mietvertrag eingetragene Zusatzfahrer oder weitere Zusatzfahrer, die in einer Liste geführt werden, die als Anlage dem Kfz-Mietvertrag beigefügt ist, werden 4.00 EUR pro Tag, max. 28.00 € pro angefangenen Monat für jeden Zusatzfahrer berechnet.

K)

Kraftstoffkosten
gehen zu Lasten des Mieters.


M)

Mietpreisberechnung

  • Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und gegebenenfalls zusätzlich nach gefahrenen Kilometern und Zusatzleistungen.
  • Ein Miettag entspricht jeweils 24 Stunden, gerechnet ab Mietbeginn entsprechend dem Mietvertrag.
    Die Kulanzzeit bei verspäteter Fahrzeugrückgabe beträgt 59 Minuten
    ( Ausnahme Stundentarif ).
  • Die Mietpreise variieren nach Fahrzeug ( Preis ) Gruppen.

T)

Tankservicegebühr
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, wird die Betankung des Fahrzeuges nach Rückgabe durch uns durchgeführt; hierfür wird eine Servicegebühr in Höhe von 15.00 € berechnet .


U)

Unfall
Der (die) Mieter ist (sind) verpflichtet, bei jeglichem Unfall mit dem Fahrzeug die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist.

Für den Fall der Zuwiderhandlung ist jeglicher Versicherungsschutz gefährdet.


V)

Versicherungsbedingungen

  • Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug beinhaltet obligatorisch die gesetzliche Haftpflichtversicherung, mindestens mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen.

  • Mit Abschluss des Kfz-Mietvertrages vereinbart der Fahrzeugmieter obligatorisch mit uns die maximale Höhe seiner Haftung für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges.

    Im Kfz-Mietvertrag wird die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung dokumentiert.

    Die Haftungsbeschränkung entspricht dem Wesen nach dem Versicherungsschutz einer Vollkasko-/Teilkasko-Versicherung.

  • Jeder im Rahmen des Kfz-Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat

Z)

Zahlungsbedingungen
Die international anerkannten Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert.
Im eingeschränkten Umfang akzeptieren wir BARZAHLUNG wie folgt:

  • BARZAHLUNG
    ist nur bei einer max. Anmietzeit von 27 Tagen, und nur für die nachfolgenden Fahrzeuge der jeweiligen Preisgruppen möglich:

    • PKW Gruppe 1 und 2
    • Transporter Gruppe 1 und 2
  • girocard
    einer deutschen Bank.
    Bei Langzeitmieten, länger als 27 Tage, ist die Bezahlung mit girocard nicht möglich.

    • PKW Gruppe 1, 2, 3, 4, 5 und 7 und 9
    • Transporter/ LKW Gruppe 1, 2, 3, 4 und 5

Allgemein

  • Die Vorauszahlung des Mietpreises für die im Kfz-Mietvertrag vereinbarte Laufzeit ist obligatorisch.
  • Als Sicherheit wird ein Kautionsbetrag erhoben, der vor der Fahrzeuganmietung zu leisten ist.

    Die Höhe des Kautionsbetrages richtet sich nach der im Kfz-Mietvertrag vereinbarten Haftung, Preisgruppe und Laufzeit und wird auf Anfrage mitgeteilt.
    • Bei BARZAHLUNG und Zahlung mit girocard beträgt die Mindestkaution:

    • 200.00 € bei PKW und LKW

    Für alle weiteren Fahrzeug-/Preisgruppen werden nur international gültige KREDITKARTEN als Zahlungsmittel akzeptiert.

Zustellungs- und Abholservice

  • Während unserer örtlichen Geschäftsöffnungszeiten:
    • bis 30 Kilometer Fahrleistung 25.00 €
    • für jeden weiteren Kilometer 0.50 €
  • Außerhalb unserer örtlichen Geschäftsöffnungszeiten
    • auf Anfrage und nach vorheriger Vereinbarung

 

 1)  Anmietinformationen als PDF Download
(bitte klicken - Link öffnet in neuem Fenster)
 2)  Allgemeine Mietbedingungen AGB als PDF Download
(bitte klicken - Link öffnet in neuem Fenster)

 

 
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