PKW
  LKW
 
 
                                 
                                 
                                 
 

Allgemeine Mietbedingungen

A)

Altersbedingungen und Führerscheinbesitz
Alle im Mietvertrag ausgewiesenen Fahrer müssen eine gültige und leserliche Fahrerlaubnis, die zum Führen des Mietfahrzeuges berechtigt, im Original vor der unmittelbaren jeweiligen Fahrzeugübernahme vorlegen.

  • Inhaber von Nicht-EU-Führerscheinen werden akzeptiert wenn:
    • im Pass kein VISUM eingetragen ist
    • im Pass ein VISUM eingetragen ist und der Inhaber zum Zeitpunkt der Anmietung nicht länger als 6 Monate in Europa ist.
    • ist der Inhaber länger als 6 Monate in Europa muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
    • zusätzlich zum ausländischen Führerschein muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
  • PKW der Gruppe 1und 2
    Transporter Gruppe 1 und 2
    18 Jahre
  • PKW Gruppe 3, 4, 5 und 7 und 9
    Transporter + LKW Gruppe 3, 4 und 5
    21 Jahre
    Führerscheinbesitz 2 Jahre
  • PKW Gruppe 6 und 8 und 10
    25 Lebensjahr vollendet
    Führerscheinbesitz 3 Jahre
Mindestalter – Führerschein – Zahlungsmittel
     
Wir akzeptieren folgende
Zahlungsbedingungen
FAHR-ZEUG- GRUPPE
MINDEST-ALTER JAHRGANG
FÜHRER-SCHEIN SEIT
BAR
EC-KARTE
Miet-
gebühr ab
5 Tage Anmietzeit im voraus CC-KARTE
Voraus-zahlung

P

K

W

1
1992
2010
ja
ja
ja
ja
2
1992
2010
ja
ja
ja
ja
3
1989
2008
nein
ja
ja
ja
4
1989
2008
nein
ja
ja
ja
5
1989
2008
nein
ja
ja
ja
6
1985
2007
nein
nein
ja
ja
7
1989
2008
nein
ja
ja
ja
8
1985
2007
nein
nein
ja
ja
9
1989
2008
nein
ja
ja
ja
10
1985
2007
nein
nein
ja
ja
               

L

K

W

1
1992
2010
ja
ja
ja
ja
2
1992
2010
ja
ja
ja
ja
3
1989
2008
nein
ja
ja
ja
4
1989
2008
nein
ja
ja
ja
5
1989
2008
nein
ja
ja
ja
 

Auslandsfahrten
sind grundsätzlich nicht gestattet.

Im Einzelfall werden für bestimmte Länder Europas auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen im Kfz-Mietvertrag vereinbart.

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung muss sich der Mieter als DEUTSCHER STAATSBÜRGER legitimieren und die Bezahlung der Mietgebühr mittels einer gültigen KREDITKARTE leisten.

Bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für nicht deutschsprachige Länder wird obligatorisch ein Risikozuschlag für die Haftungsbeschränkung erhoben.

Auslandsfahrten
sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die von uns für die Auslandsfahrt genehmigten Länder müssen im Kraftfahrzeugmietvertrag dokumentiert sein.

Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahren ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.


B)

Bearbeitungsgebühren
für Verkehrsverstöße des Mieters berechnen wir für jeden Einzelfall
eine Gebühr von 10.00 €.

Dokumente die Sie bei der Fahrzeugabholung mitbringen müssen

  • Führerschein für jeden Fahrer
  • bei Barzahlung
    Personalausweis oder
    Kfz-Schein oder
    Meldeschein ( der öffentlichen Kommune nicht älter als 6 Monate – gilt nur für Ausländer)
    des Fahrzeugmieters
  • bei Kreditkartenzahlung
    Personalausweis oder Reisepass
    des Fahrzeugmieters

K)

Kraftstoffkosten
gehen grundsätzlich zu Lasten des Mieters einschließlich optional zu vereinbarender Tankservicegebühren.


M)

Mietpreisberechnung

  • Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und gegebenenfalls zusätzlich nach gefahrenen Kilometern und Zusatzleistungen.
  • Ein Miettag entspricht jeweils 24 Stunden, gerechnet ab Mietbeginn entsprechend dem Mietvertrag.
    Die Kulanzzeit bei verspäteter Fahrzeugrückgabe beträgt 59 Minuten
    ( Ausnahme Stundentarif ).
  • Die Mietpreise variieren nach Fahrzeug ( Preis ) Gruppen.

T)

Tankservicegebühr
pauschal 15.00 €


U)

Unfall
Der (die) Mieter ist (sind) verpflichtet, bei jeglichem Unfall mit dem Fahrzeug die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist.
Für den Fall der Zuwiderhandlung ist jeglicher Versicherungsschutz gefährdet.

  • Zusatzfahrer
    • Das Mietfahrzeug darf grundsätzlich nur von den im Kraftfahrzeugmietvertrag eingetragenen Fahrern gefahren werden.

      Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder im Rahmen des Kraftfahrzeugmietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

      Mit unserer schriftlichen Zustimmung im Kraftfahrzeugmietvertrag können wir den Mieter im Einzelfall berechtigten, dass Fahrzeug einen von Ihm zu bestimmenden Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

      Für diesen Fall ist der Mieter verpflichtet, sich unmittelbar vor dem Zeitpunkt an dem der Zusatzfahrer das Mietfahrzeug in Gebrauch nimmt, davon zu überzeugen, dass der Zusatzfahrer unsere aktuell gültigen Alters- und Führerscheinbedingungen erfüllt.
    • In allen Fällen, bei denen das Fahrzeug außer vom Mieter selbst von weiteren Personen gefahren werden soll, behalten wir uns für den Einzelfall vor:
      pro Tag und Kfz-Mietvertrag eine Gebühr für Zusatzfahrer von 5.00 €
      zu erheben.

V)

Versicherungsbedingungen

  • Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung, mindestens mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen.
  • Mit Abschluss des Kfz-Mietvertrages vereinbart der Fahrzeugmieter obligatorisch mit uns eine HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ( CDW ) für vom Mieter verursachten Schäden am Mietfahrzeug in Höhe der im Mietvertrag dokumentierten Selbstbeteiligung. Die Haftungsbeschränkung entspricht im Wesen dem Versicherungsschutz einer marktüblichen Vollkaskoversicherung einer deutschen Kraftversicherungsgesellschaft.
  • Jeder im Rahmen des Kfz-Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder der Fahrer bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat

Z)

Zahlungsbedingungen
Die international anerkannten Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert.
Im eingeschränkten Umfang akzeptieren wir BARZAHLUNG wie folgt:

  • BARZAHLUNG
    max. Anmietzeit 30 Tage
    • PKW Gruppe 1und 2
    • Transporter Gruppe 1und 2
  • EC KARTE
    einer deutschen Bank max. Anmietzeit 30 Tage
    • PKW Gruppe 1, 2, 3, 4, 5 und 7 und 9
    • Transporter/ LKW Gruppe 1, 2, 3, 4 und 5
      • Bei BARZAHLUNG und Zahlung mit EC KARTE ist die
        vereinbarte Mietgebühr für den vereinbarten Mietzeitraum
        zuzüglich einer Sicherheitsleistung von mindestens:
      • 200.00 € PKW
      • 100.00 € Transporter/LKW
        vor Mietbeginn zu bezahlen

Für alle weiteren Fahrzeug-/Preisgruppen werden nur international gültige KREDITKARTEN als Zahlungsmittel akzeptiert.

Zustellungs- und Abholservice

  • Während unserer lokal unterschiedlichen Geschäftsöffnungszeiten von unserem Geschäftslokal zum gewünschten Ort
    • bis 10 Kilometer einfache Entfernung pauschal jeweils 10.00 €
    • über 10 Kilometer einfache Entfernung pauschal jeweils 25.00 €
    • über 50 Kilometer einfache Entfernung – nach Vereinbarung

      für Zustellung und Abholung.
  • Außerhalb unserer lokal unterschiedlichen Geschäftsöffnungszeiten von unserem Geschäftslokal zum gewünschten Ort:
    • auf Anfrage und vorheriger Vereinbarung

 

Mietbedingungen als PDF Download (bitte klicken - Link öffnet in neuem Fenster)

 

 
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